Altlastenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde des Hochsauerlandkreises führt ein Verzeichnis über Altstandorte, Altablagerungen und schädliche Bodenveränderungen für das Kreisgebiet.

 

Dieses Verzeichnis dient der Dokumentation und der Erteilung von Auskünften für Bürger und den kreisangehörigen Kommunen:

 

  1. Flächendeckende Erhebung von Altstandorten, Altablagerungen und schädlichen Bodenveränderungen;

 

Altstandorte:

-         Grundstücke aufgegebener Gewerbe – und Industriebetriebe;

-         Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffen, Ölen, Reinigungsmitteln) umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren nachweislich hervorgerufen wurden.

Altablagerungen:

-         Stillgelegte Beseitigungsanlagen für Abfälle (Deponien)

-         Grundstücke auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert (aufgehaldet oder verfüllt) worden sind.

 

Außerdem enthält das Verzeichnis Informationen über Boden- und Grundwasserkontaminationen, die nicht im Zusammenhang mit Altlasten stehen (z.B. Öl- und Chemieunfälle). 

 

  1. Beurteilung (Erstbewertung) hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für Mensch und Umwelt. Hierzu werden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Informationen wie Zeitzeugenbefragung, Archivunterlagen, Gutachten, Analysen, historische Karten und Luftbilder usw. . genutzt. Die evtl. verschiedenen Nutzungen und auch die (hydro) – geologischen Bedingungen fliessen hier ebenfalls mit ein.  

  1. Erteilen von Auskünften aus dem Verzeichnis

 

Das Beziehen von Auskünften aus diesem Verzeichnis ist nach der Richtline 2000/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates für jedermann möglich.

Für die Auskunftserteilung werden folgende Grundstücks- Angaben benötigt:

-          Gemarkung

-          Flur

-          Flurstück

-          Lageplan

Auch ist gegebenenfalls die postalische Anschrift mit beigefügtem Lageplan ausreichend.

 

a)       Bei einfachen Ja/ Nein- Anfragen wird hier lediglich mitgeteilt,

dass die betreffende Fläche zum Teil oder vollständig als Altlast oder Altlastenverdachtsfläche erfasst ist. Diese Anfrage ist kostenfrei.

 

b)       Sollte jedoch das Interesse oder die Notwendigkeit bestehen, genauere Informationen über Art und Umfang der Belastung zu erlangen, so werden bei dieser ausführlichen Anfrage alle vorhandenen Katasterdaten auf die speziell benötigten Informationen hin ausgewertet. Diese ausführliche Anfrage ist kostenpflichtig.

 

c)     Eine Einsicht in das Altlastenverzeichnis ist im Bedarfsfall möglich. Hierzu ist unbedingt ein Termin mit den unten genannten Ansprechpartnern(innen) zu vereinbaren.
  

Das Bergbau- Altlast- Verdachtsflächen Kataster (BAVKAT) für das Gebiet des Hochsauerlandkreises, wird von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie geführt.

Bei Informationsbedarf: Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie – in Nordrhein- Westfalen, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund oder poststelle(at)bezreg-arnsberg.nrw.de.

 

 

 

Weitere Informationen auch unter: www.duesseldorf.de/umwelt/amt/altlast/; poststelle(at)lua.nrw.de www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/start.htm ;

 

www.uvm.baden-wuerttemberg.de/xfaweb/www.bmu.de ;

 

www.munlv.nrw.de ;

 

www.lua.nrw.de ;

 

 

www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSCHG)

Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes- Bodenschutzgesetzes in Nordrhein- Westfalen (LbodSchG NRW)

Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen